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Leistung 07

Barrierefreie Website erstellen lassen in Rostock

Barrierefrei nach dem BFSG – als Umbau Ihrer bestehenden Seite oder von Anfang an mitgebaut.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer online verkauft oder Termine verbindlich buchbar macht, muss seine Website barrierefrei anbieten. Ich prüfe Ihre Seite, setze die Anforderungen nach WCAG 2.1 AA sauber um — oder baue von Anfang an barrierefrei. Ohne teure Overlay-Module, die das Problem nur verdecken, und ohne großen Agentur-Apparat.

ab 990 € (neu gebaut)Eine neu gebaute Website ist von Anfang an barrierefrei — im Festpreis (ab 990 €) enthalten. Für eine bestehende Seite prüfe ich erst den Ist-Zustand und nenne dann einen Festpreis nach Aufwand. Alle Preise netto.
Alle Preise →

Ihr Ergebnis.

01

Barrierefreiheits-Check

Ist-Zustand nach WCAG 2.1 AA geprüft (Accessibility-Audit): Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte, Struktur und ein Test mit dem Screenreader (Vorleseprogramm). Sie erhalten einen Bericht mit klaren Prioritäten.

02

Saubere Umsetzung

Die Basis zuerst: ausreichender Kontrast, Bedienung per Tastatur, Alternativtexte, sichtbarer Fokus und eine logische Überschriftenstruktur — statt eines Moduls, das nur so tut.

03

Informationen zur Barrierefreiheit

Die kurze Zusatz-Seite nach § 14 BFSG, auf der Sie darlegen, wie barrierefrei Ihr Angebot ist. Dafür gibt es Muster — das muss kein Anwalt schreiben.

04

Von Anfang an mitgebaut

Bei einem Neubau ist die Barrierefreiheit Teil der Arbeit und des Festpreises — kein teures Nachrüsten und keine Baustelle nach dem Launch.

Wie ich arbeite.

  1. 01Einordnen
  2. 02Prüfen
  3. 03Umsetzen
  4. 04Nachweisen
01 / 04

Einordnen

Zuerst klären wir offen, ob das BFSG für Sie überhaupt gilt: Schließen Kunden bei Ihnen online einen Vertrag ab — kaufen oder buchen sie verbindlich? Und greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme?

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Prüfen

Ich teste Ihre Seite mit echten Werkzeugen und dem Vorleseprogramm und liste auf, was fehlt — nach Aufwand und Wirkung sortiert, nicht als Angst-Report.

03 / 04

Umsetzen

Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Struktur zuerst. Bei einer handwerklich sauber gebauten Seite ist das meist kein Großprojekt.

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Nachweisen

Wir ergänzen die Informationen zur Barrierefreiheit und prüfen das Ergebnis gemeinsam — auf echten Geräten und mit der Tastatur, nicht nur im automatischen Testtool.

Im Detail

Was Sie bekommen

Eine Website, die auch Menschen mit einer Seh-, Hör- oder Motorikeinschränkung problemlos bedienen können — und die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nach WCAG 2.1 AA erfüllt. Wir bauen Ihre bestehende Seite um oder entwickeln von Anfang an eine komplett neue Website für Sie.

  • Barrierefreiheits-Check — der Ist-Zustand geprüft, mit einem nach Priorität sortierten Bericht
  • Umsetzung der Basis: ausreichender Kontrast, Tastaturbedienung, Alternativtexte, saubere Struktur
  • Eine kurze Zusatz-Seite mit den Informationen zur Barrierefreiheit
  • Keine Overlay-Module, die Barrierefreiheit nur vortäuschen
  • Kein Agentur-Apparat, sondern ein fester Ansprechpartner aus Rostock

Für wen eine barrierefreie Website Pflicht ist

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Sie eine Website haben, sondern ob Kunden bei Ihnen online einen Vertrag abschließen. Wer über die Seite verkauft oder Termine verbindlich buchbar macht — etwa ein Onlineshop, eine direkt buchbare Ferienwohnung an der Warnow oder eine kostenpflichtige Kursbuchung —, fällt grundsätzlich unter das BFSG. Eine reine Informations-Website mit Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktformular bleibt nach überwiegender Auslegung außen vor.

Dazu kommt die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Wer bei Dienstleistungen weniger als zehn Beschäftigte hat und zugleich höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht, ist ausgenommen — allerdings nicht beim Verkauf geregelter Produkte. Ob Ihre Seite wirklich betroffen ist, sollten Sie klären, bevor Sie Geld in die Umsetzung stecken. Die vollständige Einordnung mit fünf typischen Fällen steht in meinem Ratgeber Barrierefreie Website: Wer ist verpflichtet?. Wenn Sie danach unsicher bleiben, schauen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam auf Ihren Fall.

Was „barrierefrei" praktisch heißt

Der Gesetzestext verweist über die europäische Norm EN 301 549 auf die Web Content Accessibility Guidelines — kurz WCAG — in der Version 2.1 und der Stufe AA. Das klingt nach einem dicken Regelwerk, lässt sich aber in Alltagssprache übersetzen. Das sind die Punkte, auf die es bei einer Website ankommt:

  • Bedienbar per Tastatur — das gilt auch für den Cookie-Banner und den Bestellweg im Shop.
  • Ausreichender Kontrast und lesbare Schrift.
  • Alternativtexte für Bilder, damit ein Vorleseprogramm die Bildinhalte laut vorliest.
  • Sichtbarer Fokus. Er zeigt bei der Tastaturbedienung immer den genauen Standort auf der Seite.
  • Saubere Überschriftenstruktur.
  • Verständliche Linktexte statt eines bloßen „Hier klicken".
  • Zoom bis 200 Prozent — die Seite funktioniert dabei einwandfrei.

Vieles davon ist ohnehin gute Arbeit: Eine kontraststarke, klar bedienbare Seite hilft auch älteren Kunden, funktioniert besser am Smartphone und kann die Auffindbarkeit bei Google verbessern. Barrierefreiheit ist deshalb selten nur Pflicht — sie ist meist dieselbe Qualität, die eine Website ohnehin haben sollte.

So mache ich Ihre Website barrierefrei

Die sinnvolle Reihenfolge beginnt nicht mit dem Umbauen, sondern mit dem Einordnen. Zuerst klären wir, ob und wie stark Sie überhaupt betroffen sind — das erspart unnötige Kosten. Erst danach prüfe ich den Ist-Zustand Ihrer Seite: Komme ich mit der Tabulator-Taste durch die ganze Seite, inklusive Menü und Bestellweg? Stimmen die Kontraste, haben die Bilder Alternativtexte, bleibt die Seite bei 200 Prozent Zoom bedienbar? Das teste ich nicht nur mit automatischen Werkzeugen, sondern auch von Hand und mit einem Vorleseprogramm — reine Testtools erkennen nur einen Teil der Barrieren.

Aus dem Check wird ein Bericht mit klaren Prioritäten, und danach setzen wir die Basis zuerst um. Bei einer handwerklich sauber gebauten Seite ist das kein Großprojekt — die gefürchtete Komplettsanierung trifft in den seltensten Fällen zu. Zum Schluss ergänzen wir die kurze Zusatz-Seite mit den Informationen zur Barrierefreiheit. Wer ohnehin neu baut, plant die Barrierefreiheit von Anfang an mit ein — beim Webdesign aus Rostock, für einen barrierefreien Verkauf gleich mit im Onlineshop.

Warum Overlay-Tools nicht die Lösung sind

Rund um das BFSG ist ein Markt für schnelle Lösungen entstanden. Am auffälligsten sind die Barrierefreiheits-Overlays: kleine Module, erkennbar an einem runden Symbol am Bildschirmrand, das ein Menü für Kontrast und Schriftgröße aufklappt — meist im Abonnement verkauft und mit dem Versprechen, die Seite auf einen Klick barrierefrei zu machen.

Dieses Versprechen halten sie nicht. Die Overlay-Fact-Sheet-Initiative, getragen von hunderten Fachleuten für Barrierefreiheit, rät klar von solchen Werkzeugen ab. Die Module verdecken Probleme, statt sie zu lösen, stören häufig genau die echten Vorleseprogramme, denen sie helfen sollen, und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben gerade nicht. Ich baue die Barrierefreiheit deshalb direkt in die Seite ein — in den Code, die Struktur und die Inhalte. So wird die Seite für echte Nutzer wirklich bedienbar, statt nur nach außen barrierefrei zu wirken.

Was es kostet — und was ich nicht verspreche

Beim Preis gibt es zwei Wege. Bauen wir Ihre Website neu, ist die Barrierefreiheit Teil der Arbeit und im Festpreis ab 990 € enthalten — kein Aufpreis, weil sauberes Handwerk und Barrierefreiheit ohnehin zusammengehören. Steht schon eine Seite, prüfe ich zuerst den Ist-Zustand und nenne dann einen Festpreis nach Aufwand; einzelne Arbeiten außerhalb eines Festpreises rechne ich mit 90 € pro Stunde ab.

Was ich nicht mache, ist eine Pauschale ins Blaue zu nennen — eine seriöse Zahl gibt es erst nach einem Blick auf die konkrete Seite. Ich setze WCAG 2.1 AA sauber um; ob eine Marktüberwachungsbehörde jeden Einzelfall genauso bewertet, kann Ihnen aber niemand seriös garantieren, und wer das verspricht, verkauft Luft. Ich verkaufe Ihnen auch keinen teuren Notfall-Check, bevor überhaupt geklärt ist, ob das Gesetz für Sie gilt. Zuerst ordnen wir ein, dann setzen wir um. Was das kostet, klären wir offen im kostenlosen Erstgespräch; alle Preise stehen auf der Preise-Seite, netto.

Brauchen Sie eine spezialisierte Agentur?

Barrierefreie Website Agentur tippen viele in die Suche und landen bei bundesweiten Anbietern mit großen Paketen. Für einen kleinen Betrieb aus der Region ist das selten nötig. Bei mir bekommen Sie dieselbe Umsetzung nach WCAG 2.1 AA, aber mit einem festen Ansprechpartner aus Rostock statt wechselnder Sachbearbeiter, mit Festpreisen statt Tagewerk-Abrechnung und ohne Agentur-Overhead. Brauchen Sie ein förmliches Prüfsiegel, etwa den BIK-BITV-Test, wie ihn öffentliche Stellen vorweisen, verweise ich Sie an eine anerkannte Prüfstelle — das ist ein eigenes, formales Verfahren. Für eine barrierefreie Firmen-Website oder einen barrierefreien Shop in Mecklenburg-Vorpommern ist es der falsche Aufwand.

Ob Umbau oder Neubau: Schreiben Sie mir kurz über das Kontaktformular, was Sie betreiben — dann klären wir in Ruhe, ob Sie betroffen sind und was zu tun ist, bevor eine Behörde es klärt.

Häufige Fragen.

Ist meine normale Firmen-Website ohne Shop überhaupt betroffen?

Oft nicht. Das BFSG greift bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — dort, wo Kunden online einen Vertrag abschließen, etwa in einem Shop oder über eine verbindliche Buchung. Eine reine Informations-Website mit Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktformular fällt nach überwiegender Auslegung nicht darunter. Wer genau verpflichtet ist und wer die Ausnahme nutzen kann, klärt ausführlich mein Beitrag [Barrierefreie Website: Wer ist verpflichtet?](/blog/barrierefreie-website-bfsg-pflicht). Im Zweifel schauen wir gemeinsam auf Ihren Fall, bevor Sie Geld ausgeben.

Sind wir als Kleinstunternehmen von der Pflicht ausgenommen?

Bei Dienstleistungen ja — unter zwei Bedingungen, die beide zugleich erfüllt sein müssen: weniger als zehn Beschäftigte UND höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für geregelte Produkte. Verlassen Sie sich nicht blind darauf, ohne nachzurechnen — die Details erklärt der [Ratgeber zum BFSG](/blog/barrierefreie-website-bfsg-pflicht).

Was kostet eine barrierefreie Website?

Das hängt vom Ausgangspunkt ab. Bauen wir Ihre Website neu, ist die Barrierefreiheit Teil der Arbeit und im Festpreis ab 990 € enthalten — kein Aufpreis. Bei einer bestehenden Seite prüfe ich zuerst den Ist-Zustand und nenne dann einen Festpreis nach Aufwand; Arbeiten außerhalb eines Festpreises rechne ich mit 90 € pro Stunde ab. Eine seriöse Pauschale aus dem Internet gibt es nicht — sie hängt immer davon ab, wie sauber Ihre Seite gebaut ist. Details stehen auf der [Preise-Seite](/preise), alle Preise netto.

Muss ich meine Website für die Barrierefreiheit komplett neu bauen?

In den seltensten Fällen. Steht schon eine handwerklich sauber gebaute Seite, geht es meist um Kontraste, Alternativtexte, die Tastaturbedienung und den Bestellweg — nicht um eine neue Website. Ich prüfe zuerst den Ist-Zustand und setze dann gezielt nach. Nur wenn die technische Grundlage nicht mehr trägt, lohnt ein Neubau — der ist dann von Anfang an barrierefrei.

Was heißt WCAG 2.1 AA konkret?

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA verweist. In Alltagssprache heißt das unter anderem: ausreichender Farbkontrast, vollständige Bedienung per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, sichtbarer Fokus, eine saubere Überschriftenstruktur und Bedienbarkeit auch bei 200 Prozent Zoom. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 baut darauf auf; ich setze sie auf Wunsch als Stand der Technik gleich mit um.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay — dieses Ein-Klick-Tool?

Nein. Diese kleinen Zusatzmodule versprechen eine barrierefreie Seite auf Knopfdruck, meist im Abo. In der Praxis halten sie das nicht: Die Overlay-Fact-Sheet-Initiative, getragen von hunderten Barrierefreiheits-Fachleuten, rät klar von solchen Werkzeugen ab. Sie verdecken Probleme, anstatt sie zu lösen, stören oft echte Vorleseprogramme und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben gerade nicht. Ich baue die Barrierefreiheit direkt in die Seite ein, statt ein Modul darüberzulegen.

Brauche ich dafür eine spezialisierte Barrierefreiheits-Agentur?

Für die allermeisten kleinen Betriebe nicht. Ich bin Webdesigner aus Rostock — solo, kein Agentur-Apparat — und setze die Anforderungen des BFSG nach WCAG 2.1 AA direkt in Ihre Seite um. Sie sprechen dabei immer direkt mit mir. Wenn Sie ein förmliches Prüfsiegel brauchen, etwa den BIK-BITV-Test für eine öffentliche Stelle, verweise ich Sie an eine anerkannte Prüfstelle — das ist ein eigenes, formales Verfahren. Für eine barrierefreie Firmen-Website oder einen barrierefreien Shop brauchen Sie das in der Regel nicht.

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